Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die läufig oder sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Hunde, die sich auf einer Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einem befristeten oder unbefristeten Ausstellungsverbot für alle in der Carl Benz Arena und Mercedes Benz Arena stattfindenden Ausstellungen / Veranstaltungen belegt werden. Die Eigentümer der Hunde haften für alle Schäden die durch ihre Hunde angerichtet werden.
Die mitgebrachten Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.